AGB
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung eines Vertrages sind schriftlich niederzulegen.
- Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2 Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, zuzüglich Fracht und Verpackung.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht enthalten und wird in gesetzlicher Höhe bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
- Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
- Rechnungen sind sofort fällig. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung – spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung – befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zu den Folgen des Zahlungsverzugs.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Preisänderungen bei außergewöhnlichen Kostenentwicklungen
- Sollten nach Vertragsschluss erhebliche Veränderungen bei Kostenfaktoren eintreten, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen – insbesondere bei Energie-, Rohstoff- oder Transportkosten (z. B. Dieselpreise) –, behalten wir uns vor, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.
- Voraussetzung ist, dass zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung ein nicht unerheblicher Zeitraum liegt und die Kostensteigerung bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war.
- Preisanpassungen erfolgen in angemessenem Umfang und werden dem Kunden auf Verlangen nachvollziehbar dargelegt.
4 Lieferzeit
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Gerät der Kunde in Annahme- oder Mitwirkungsverzug, sind wir berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- In den Fällen des Abs. 2 geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über.
- Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Fixgeschäfte (§ 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB, § 376 HGB) oder wenn der Kunde infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung aufzugeben.
- Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – haften wir unbeschränkt; bei einfacher Fahrlässigkeit nur für vorhersehbare, typische Schäden.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, typische Schäden begrenzt.
- Für jede vollendete Woche Verzug kann eine pauschale Entschädigung von 3 % des Lieferwertes, maximal 15 %, geltend gemacht werden.
- Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Parteien temporär von Leistungspflichten, ohne dass ein automatischer Vertragsrücktritt erfolgt. Die Parteien sind verpflichtet, unverzüglich zu informieren und Pflichten nach Treu und Glauben anzupassen.
5 Leihpauschale für Paletten
- Ab 1. Januar 2026 wird für jede gelieferte Palette eine Leihpauschale in Höhe von 2,00 € pro Palette berechnet.
Beschädigte Paletten werden nicht zurückgenommen.
Leihgebühren fallen auch bei Tauschpaletten an. - Kunden haben bei der Bestellung anzugeben, ob die Lieferung auf Paletten erfolgen soll.
Nachträgliche Angaben können aus logistischen Gründen nicht berücksichtigt werden. - Erfolgt keine Angabe, erfolgt die Lieferung standardmäßig auf Paletten, und die Leihpauschale wird entsprechend berechnet.
6 Palettenpreis, Rückgabe und Erstattung
- Paletten werden nicht Bestandteil des Warenpreises, sondern separat berechnet.
- Der Palettenpreis (Pfandwert) richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
Aktuell gelten folgende Palettenpreise:- DB‑Paletten: 18,00 € pro Stück
- Egner‑Paletten: 30,00 € pro Stück
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Maßgeblich ist stets der Palettenpreis, der zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Abrechnung gültig ist.
- Rückgabefrist:
Paletten können innerhalb von 6 Monaten ab Erhalt zurückgegeben werden.
Bei fristgerechter Rückgabe wird der berechnete Palettenpreis abzüglich der Leihpauschale gemäß § 5 erstattet. - Nach Ablauf der Rückgabefrist ist eine Rückgabe weiterhin möglich, jedoch ohne Anspruch auf Vergütung oder Gutschrift.
- Beschädigte oder nicht mehr verwendbare Paletten sind von Rücknahme und Erstattung ausgeschlossen.
7 Gefahrenübergang
- Lieferung erfolgt ab Werk, soweit aus der Auftragsbestätigung nichts anderes hervorgeht.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Bei Lieferung mit eigenen Fahrzeugen geht die Gefahr mit Abschluss der Verladung über.
8 Mängelhaftung
- Mangelansprüche setzen die ordnungsgemäße Untersuchung und Rüge des Kunden gemäß § 377 HGB voraus.
- Wir leisten nach Wahl Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Hierfür tragen wir alle erforderlichen Aufwendungen, soweit diese nicht erhöht werden, weil die Sache an einen anderen Ort gebracht wurde.
- Schlägt Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen.
- Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – einschließlich unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – richten sich nach gesetzlichen Vorschriften; bei einfacher Fahrlässigkeit nur für vorhersehbare, typische Schäden.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gilt die gleiche Begrenzung.
- Steht Anspruch auf Schadensersatz statt Leistung zu, gilt dieselbe Haftungsbegrenzung.
- Haftung für Leben, Körper, Gesundheit und nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Verjährung für Mängelansprüche: 12 Monate ab Gefahrenübergang.
- Lieferregress gemäß §§ 478, 479 BGB: 5 Jahre ab Ablieferung.
9 Gesamthaftung
- Weitergehende Schadensersatzansprüche als in § 8 ausgeschlossen, insbesondere vorvertragliche oder deliktische Ansprüche (§ 823 BGB).
- Einschränkung gilt auch für Ersatz nutzloser Aufwendungen.
- Beschränkungen gelten auch für persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10 Eigentumsvorbehalt
- Eigentum bleibt bis zur vollständigen Zahlung vorbehalten. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Ware zurückzunehmen; dies gilt als Rücktritt.
- Kunde verwahrt Ware mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Zugriffe Dritter sind unverzüglich schriftlich zu melden; etwaige Kosten trägt der Kunde.
- Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb erlaubt; Forderungen werden abgetreten. Einziehungsermächtigung bleibt bestehen.
- Verarbeitung oder Vermischung erfolgt für uns; Miteigentum wird anteilig übertragen.
- Sicherheiten werden auf Verlangen freigegeben, sofern deren Wert 10 % übersteigt.
11 Rückgabe, Gutschriften und Farbabweichungen
- Rückgabe nur nach Zustimmung; Sondergrößen, farbige oder behandelte Artikel ausgeschlossen.
- Rückgaben innerhalb von 14 Tagen; Bearbeitungsgebühr 20 %.
- Farbabweichungen natürlicher Rohstoffe stellen keinen Mangel dar. Farbspiele durch gemischte Verlegung.
12 Gerichtsstand – Erfüllungsort
- Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
- Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir können Kunden auch an deren Sitz verklagen.
- Es gilt deutsches Recht; UN-Kaufrecht ausgeschlossen.







